Aufnahmeantrag Pro Hieve
Bitte ausdrucken und senden an: hieve26@gmail.com
Aufnahmeantrag Pro Hieve eV 2021-10.pdf (79.29KB)
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 Unser Vorstand

Vorsitzende

Hans-Jürgen Krems

stell. Vorsitzender

Rainer Florian


Schriftführerin

Silke Buß

Kassenwart

offen

Kassenprüfer

Ecki Schüür

 

 

§ 1 Name Sitz

Der Name des Vereins ist: INITIATIVE PRO HIEVE. Der Sitz des Vereins ist Emden.

 

§ 2  Vereinszweck

Der Zweck ist die Erhaltung und Förderung der Freizeit- und Erholungswerte des gewachsenen Erholungsgebietes am Kleinen Meer. Das soll in Zusammenarbeit mit den vorhandenen Vereinen geschehen, insbesondere den Segelvereinen, Rudervereinen Kanuclubs  und Angelvereinen. Der Verein verfolgt keinerlei wirtschaftliche Interessen. Der Verein ist ins Vereinsregister beim Amtsgericht Emden einzutragen.

 

§ 3  Vereinsorgane

Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung, der Vorstand und  etwa vom Vorstand eingesetzte Ausschüsse.

 

§ 4 Mitgliederversammlung

Die Mietgliederversammlung ist allzuständig. Sie beschließt insbesondere über:

  • Wahl und Abwahl des Vorstandes
  • evtl. Richtlinien für den Vorstand
  • evtl. Mitgliedsbeiträge und Umlagen
  • Widersprüche ausgeschlossener Mitglieder

Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal im Jahr statt, möglichst in den Sommerferien, eine außerordentliche bei Bedarf oder auf Antrag von 10 % der Mitglieder. Die Einladung hat mit einer Frist von 2 Wochen, bei der außerordentlichen von 1 Woche durch den Vorstand zu erfolgen, per Email oder schriftlich oder Fax o.ä. Sie hat die Tagesordnung zu enthalten. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand geleitet, im Zweifel vom ersten Vorsitzenden. Beschlüsse werden mit einfacher  Mehrheit der Anwesenden gefasst. Zu einer Satzungs-änderung ist eine ¾tel Mehrheit notwendig, zu der Änderung des Vereinszwecks  Einstimmigkeit. Die Zustimmung der nicht erschienenen Mitglieder ist nicht erforderlich.

 

 § 5 Vorstand

Der Vorstand besteht aus

  • der/m 1.Vorsitzenden
  • der/m 2.Vorsitzenden,

die den Verein gemäß § 26 BGB einzeln nach außen vertreten, der/ dem Schriftführer/in und bis zu 3stellvertretenden Vorsitzenden. Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 2 Jahren gewählt, auf Antrag eines Mitgliedes in geheimer Wahl. Wiederwahl ist zu lässig. Der Vorstand gibt sich auf Antrag eines Mitglieds eine Geschäftsordnung. Er fasst Beschlüsse mit der Mehrheit der Anwesenden.

 

§ 6 Ausschüsse

Der Vorstand kann nach seiner Einschätzung Ausschüsse für bestimmte Aufgaben einsetzen.

 

§ 7 Mitgliedschaft

Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Ein Mitglied scheidet aus dem Verein aus:

  • durch Tod,
  • Austritt zum Ende des Kalenderjahres,
  • Ausschluss z.B. wegen vereinsschädigenden Verhaltens durch Beschluss des Vorstandes, der mit Zustellung sofort wirksam wird. Gegen den Beschluss kann das betroffene Mitglied die Entscheidung der Mitgliederversammlung beantragen. Bis zu der Entscheidung ruhen die Rechte und Pflichten des Mitglieds.

 

§ 8  Mitgliedsbeiträge

Mitgliedsbeiträge und Umlagen werden von der Mitgliederversammlung beschlossen.

 

§ 9 Auflösung des Vereins

Der Verein wird aufgelöst, wenn die satzungsmäßige Mehrheit dies beschließt. Die Liquidation soll durch den letzten Vorstand erfolgen.