Die Hieve und der Naturschutz
Die Hieve, auch Kleines Meer genannt, ist ein See nordöstlich von Emden auf dem Gebiet der Gemeinde Hinte. Der Flachsee mit Schilfgürtel, ausgedehnten Sumpf- und Verlandungsbereichen ist ca. 90 Hektar groß. Nach einer Sandentnahme Ende der 70-iger Jahre gibt es in der Mitte ein Baggerloch mit rund 20 m Tiefe.
Natura 2000
Die Hieve gehört zum Landschaftsschutzgebiet "Großes Meer und Umgebung“ sowie zum EU-Vogelschutzgebiet "Ostfriesische Meere" und somit zu den Natura 2000-Gebieten in Deutschland. Von besonderer Bedeutung ist das EU-Vogelschutzgebiet "Ostfriesische Meere" als Brutgebiet für Wiesenvögel, insbesondere der Uferschnepfe und für Arten der ausgedehnten Röhrichte und schilfbestandenen Gräben (z.B. Rohrweihe, Blau- und Braunkehlchen, Schilfrohrsänger). Auch dient es als wichtiges Rastgebiet für nordische Gänse und Limikolen.
Gefährdete Arten rund um die Hieve:
Uferschnepfe:
Sie ist vom Aussterben bedroht und wird in der „Roten Liste für Brutvögel“ in Kategorie 1 geführt. Mit etwa 100 Brutpaaren zählen die Ostfriesischen Meere zu den wichtigsten Schutzgebieten für die Brutpopulation der Uferschnepfe in Niedersachsen.
Wiesenweihe:
Das Gebiet ist einer der Verbreitungsschwerpunkte und traditionelles Brut- und Nahrungsrevier der seltenen Wiesenweihe. Sie gehört laut „Roter Liste für Brutvögel“ zu den „stark gefährdeten“ Vögeln Deutschlands.
Braunkehlchen
Als ein weiterer Vertreter der Wiesenvogelgemeinschaft erreicht das Braunkehlchen hier einen landesweit bedeutsamen Brutbestand. Es gehört laut roter Liste zu den „gefährdeten Vögeln“ in Deutschland.
Rote Liste der Brutvögel:
siehe www.nabu.de/tiere-und-pflanzen/voegel/artenschutz/rote-listen/10221.html
Gefährdung
Laut Wasserrahmenrichtlinie des „Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz“ (NLWKN) über die Hieve gefährden u.a. die Errichtung baulicher Anlagen mit Störwirkung sowie Bootsverkehr das Natura 2000-Gebiet.
Wasserrahmenrichtlinie Band 3 des NLWKN über die Hieve: http://www.nlwkn.niedersachsen.de/download/58241/Hieve.pdf)
Motorboote
Um den natürlichen Lebensraum und die Uferböschungen nicht zu zerstören, ist das Durchqueren der Hieve mit Motorbooten ausschließlich auf der kürzesten Strecske erlaubt, auch darf nicht schneller als 5 km/h gefahren werden. Die Höchstgeschwindigkeit von 5 km/h gilt im Übrigen nicht nur für die Hieve, sondern für alle angeschlossenen Kanäle. Entgegen der auf deutschen Wasserstraßen erlaubten führerscheinfreien 15 PS dürfen hier nur Motorboote mit bis max. 5 PS Motoren führerscheinfrei bewegt werden. Ab 5 PS ist ein Führerschein erforderlich.
Anhang: http://www.wiesenvoegel-life.de/projektgebiete/ostfriesische-meere/bedeutung-fuer-das-projekt.html